Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig durch, bevor Sie die Dienstleistungen von mt-probenahme.de in Anspruch nehmen. Diese AGB´s regeln die Nutzung unserer Website und die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen im Bereich der Umweltprobenahme. Ihr Zugriff auf und Ihre Nutzung unserer Dienste setzt Ihr Einverständnis mit diesen Bedingungen voraus.

 

  1. Aufträge können vom Autraggeber telefonisch, mündlich,schriftlich oder auch in elektronicher Form erteilt werden (§ 126a BGB). 
  2. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber ist vebindlich.
  3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet eine Auftrag anzunehmen.
  4. Erhöhungen von Laborkosten oder des Stundesnsatzes oder des Umsatzsteuersatzes berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Preisanpassung.
  5. Die Erstellung eines verbindlichen Leistungsangebots erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Leistungsangebote des Auftragnehmers sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet sind.
  6.  Änderungen oder Erweiterungen des Angebots durch den Auftraggeber ist nur in schriftlicher Form gültig. Etwaige mündliche Nebenabsprachen gelten nicht.
  7. Bei kostenintesiven Aufträgen über 2000 € kann der Auftragnehmer einen entsprechenden Vorschuss auf seine zu erbringende Leistung bis zu 50% der vereinbarten Summe verlangen.
  8. Bei Laborkosten  die einen Wert von 1000 € übersteigen kann der Auftragnehmer einen Vorschuss in Höhe von 50% vom Auftraggeber in Vorkasse verlangen.
  9. Der Auftragnehmer muss frei in seiner Entscheidung bleiben können und ist keinerlei Weisung durch den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Arbeit verpflichtet. Auch nicht gegenüber Dritten.
  10. Der Auftraggeber ist zur Mitarbeit verpflichtet und beschafft alle die für seine Arbeit nötigen Unterlagen ( Lagepläne, Gebäudepläne, Pegelpläne, Voruntersuchungen, ect. ) und ermöglicht dem Auftragnehmer den uneigeschränkten Zugang.
  11. Sollten unvorhergesehene Wartezeiten entstehen, oder der Zugang nach Vereinbarung nicht möglich sein, kann der Auftragnehmer die ihm entstandene Kosten ( Wartezeit, An-und Abfahrt) dem Auftraggeber hierzu in Rechnung stellen.
  12. Sollten behördliche Genehmigungen für die Ausführung der Arbeiten vom Auftragnehmer erforderlich sein, so ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen. Im Falle einer Mitwirkung durch den Auftragnehmer, können die hierdurch entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
  13. Pläne und Freigaben über Versorungsleitungen sind dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten unverzüglich mitzuteilen. Für eventuelle Schäden bei der Probenahme übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung, sofern der Auftragnehmer nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
  14. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, das die Sicherheit und Gesundheit des Auftragnehmers in keinerlei Hinsicht gefährdet ist. 
  15. Eine freie Befahrbarkeit des Arbeitsbereiches mittels Kleintransporters über befestigte Wege oder Straßen, wird vorausgesetzt.
  16. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Entnahme von Proben aus der Gebäudesubstanz den Schaden so gering wie möglich zu halten. Er ist nicht verpflichtet die Bausubstanz wieder in seine Ursprung zu verstezen, oder zu verschließen. 
  17. Alle Preise auf unseren Seiten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt ( außer sie sind mit der gsetzlichen MwSt in Angeboten ausgewiesen).
  18.  Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen anfallen.
  19. Wir behalten uns das Recht vor, bei nicht fristgerechter Zahlung eine Mahngebühr in Höhe von 10 € für unsere Auslagen zu erheben.
  20.  Wenn nach Vertragsschluss  bekanntgewordenen ist , das eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers vorhanden sind, kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen verlangen und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Dieses Recht steht dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet. Alternativ zum Vertragsrücktritt ist der Auftragnehmer berechtigt, noch nicht ausgeführte Bestellungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des Auftraggebers abhängig zu machen. Die Kosten einer etwaigen Sicherheitsleistung gehen in diesem Fall zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

Wasserprobenahme:

  1. Bei der Wasserprobenahme sind vom Auftraggeber die Zugänglichkeit und Funktionalität der zu beprobenden Pegel sicher zu stellen.
  2. Lagenpläne und vorhandene Voruntersuchungen sind dem Auftragnehmer vorab mitzuteilen
  3. Die max. Entfernung vom Auto zum Pegel darf nicht mehr als 20 Meter betragen. Sollte dies nicht der Fall sein, können diese Messstellen unter Umständen nicht beprobt werden, oder ein Mehraufwand in Rechnung gestellt werden.
  4. Eine Einleitmöglichkeit in den nächstgelegenen Kanal des durch Aktivkohle abgereinigten Grundwassers ist sicherzustellen.
  5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich Flurschäden durch befahren von Grundstücken so gering wie möglich zu halten, oder behält sich das Recht vor diese Pegel nicht zu beproben, wenn absehbar ist das der Schaden zu hoch ist. Der Auftragnehmer haftet nicht für entstande Flurschäden. Sollte der Auftraggeber dennoch nach Rücksprache darauf bestehen und Flurschäden entstehen, durch befahren von Grundstücken, obliegt es dem Auftraggeber die Kosten für die Wiederherstellung  zu tragen.
  6. Nebenarbeiten ( freischneiden von zugewachsenen Pegeln ect.), die im Angebot nicht enthalten sind und mehrfach ausgeführt werden müssen, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

 

 

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen mt-probenahme.de, Inhaber: Markus Tix, Leharstraße 57, 69469 Weinheim,  E-Mail: mt-probenahme@t-online.de, Telefonnummer: +49 ( 0 ) 1757800290

im Folgenden "mt-probenahme.de" oder Umwelttechnische Probenahme Markus Tix genannt und ihren Kunden  bezüglich der auf der Website mt-probenahme.de angebotenen Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, mt-probenahme.de stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Leistungen von mt-probenahme.de

MT-probenahme.de bietet Dienstleistungen im Bereich der Umweltprobenahme an, insbesondere die Entnahme, und Bewertung von Proben aus verschiedenen Umweltbereichen die in unseren Leistungen angeboten werden. Die Leistungen von externen akkreditieretn Laboren werden seperat in Rechnung gestellt oder sind im Angebot enthalten. Die genauen Leistungsinhalte und -umfänge  werden in den jeweiligen Angeboten und Auftragsbestätigungen spezifiziert. Wir sind bestrebt, unsere Dienstleistungen stets auf dem neuesten Stand der Technik und unter Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Normen zu erbringen.

Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen mt-probenahme.de und dem Kunden kommt zustande durch ein individuelles Angebot von mt-probenahme.de und dessen Annahme durch den Kunden, oder durch eine Auftragsbestätigung von mt-probenahme.de auf eine Anfrage des Kunden. Alle Angebote von mt-probenahme.de sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. mt-probenahme.de behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen von mt-probenahme.de sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig spätestens joch nach 14 Tagen.

Bei Zahlungsverzug werden wir Ihnen je Mahnschreiben eine Gebühr von 10 € zu berechnen.

Wird ein Auftrag vor dessen vollständiger Erfüllung mit unserem Einverständnis storniert oder abgeändert, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen, insbesondere
Arbeitsleistungen, Beschaffung und Verbrauch von Materialien, voll zu ersetzen.